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Vogelgrippe: Entwarnung für Geflügel im Vogelpark

Nur Trauerschwäne waren infiziert/Weitere Beprobung am kommenden Donnerstag/Stallpflicht für Haus und Nutzgeflügel besteht weiter.
Nachdem in einem Vogelpark im Stadtkreis Karlsruhe Ende vergangener Woche bei zunächst zwei Trauerschwänen das Vogelgrippevirus vom Typ H5N8 nachgewiesen wurde, liegen mittlerweile die Ergebnisse für den Gesamtbestand vor. Danach waren nur die insgesamt sechs Trauerschwäne infiziert.
Für die restlichen rund 50 Enten, Gänse und Hühner im Vogelpark konnte zunächst Entwarnung gegeben werden: Sämtliche Untersuchungsegebnisse zeigen negative Befunde. Für die Ziervögel im Park besteht nur ein sehr geringes Infektionsrisiko.

Aufgrund des positiven Befunds musste einer der Trauerschwäne eingeschläfert werden - die restlichen fünf waren an der Infektion bereits verendet. Zusätzlich mussten sechs Hühner eingeschläfert werden, die Kontakt zu den infizierten Schwänen hatten, und bei denen Verdacht der Ansteckung besteht. Die Ärzte des dem Ordnungs- und Bürgeramt angeschlossenen Veterinäramts der Stadt leiten derzeit umfängliche Maßnahmen ein, um den Bestand des Tierparks zu erhalten. Dabei stehen sie in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Der Bestand unterliegt nach wie vor strengen Biosicherheitsmaßnahmen, um eine Übertragung auf die vorhandenen Tiere auch weiterhin zu vermeiden. Zudem wurde beschlossen, am Donnerstag dieser Woche eine weitere Beprobung des Gesamtbestandes durchzuführen. Sollten die Ergebnisse weiterhin negativ sein, kann von der Tötung des Geflügels - Enten, Gänse und Hühner - in dem Bestand abgesehen werden.

In den nächsten Tagen wird das Geflügel in den im Sperrbezirk befindlichen Betrieben klinisch untersucht und risikoorientiert beprobt. Sowohl für den Sperrbezirk, als auch für das Beobachtungsgebiet gilt die Aufstallungspflicht für Geflügel, sowie die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Merkblätter hierzu finden sich auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe. Eier, gehaltene Vögel, frisches Fleisch und sonstige Erzeugnisse und Nebenprodukte von Geflügel dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung durch die Behörde in einen Geflügelbestand oder aus einem Geflügelbestand innerhalb der Restriktionsgebiete verbracht werden.

Weiter führende Informationen zum Thema Vogelgrippe sind unter dem Link

http://www.karlsruhe.de/vogelgrippe

abzurufen. Dort findet sich auch eine Verlinkung zur Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, das unter dem Stichwort "Vogelgrippe" einen umfänglichen Antwortenkatalog zu den häufig gestellten Fragen und weitere Hintergrundinformationen bereit hält

Für Fragen in Zusammenhang mit der Vogelgrippe hat zudem das Ordnungs- und Bürgeramt eine Telefon-Hotline freigeschaltet. Die Telefonnummer 0721 / 133-3333 ist montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr besetzt.

Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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