Parteien können ab Ende Juli plakatieren - Für Wahlwerbung zur Bundestagswahl sind Regeln zu beachten

Veröffentlicht von Klaus Melchert - Interessengemeinschaft "attraktives Mühlburg" e.V. am .

Welche Wahlvorschläge zur Bundestagswahl am 24. September zugelassen werden, beschließt der Kreiswahlausschuss am 28. Juli. Die dann zugelassenen Parteien und Gruppierungen können am 29. Juli mit der genehmigungsfreien Wahlkampfwerbung beginnen. Die Stadt weist allerdings darauf hin, dass die dafür verwendeten Plakate in der Regel in der Größe DIN A1 grundsätzlich auf Plakatständern, Hartfasertafeln und Großflächenwerbetafeln angebracht werden können und unmittelbar nach der Wahl aus dem Stadtgebiet wieder verschwinden müssen. An Ampeln und Schildern, die den fließenden Verkehr regeln, dürfen keine Wahlplakate angebracht werden. Weiter müssen die Plakatierer darauf achten, dass die Standorte für ihre Wahlwerbung nicht außerhalb geschlossener Ortschaften liegen. Letztere werden durch gelbe Ortstafeln begrenzt.

Ein Plan der Außenbereiche sowie weitere Informationen zu den Regeln der Wahlplakatierung können Interessierte beim Bauordnungsamt unter der Telefonnummer 0721/133-6321 anfordern oder per E-Mail an: boa.karlsruhe.de. Sämtliche Vorgaben zur Plakatierung für die Bundestagswahl stehen auch in der amtlichen Bekanntmachung auf Seite 6 der StadtZeitung vom Freitag, 7. Juli.

Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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