Obstdiebstahl - wem gehört das Streuobst?

Veröffentlicht von Klaus Melchert - Interessengemeinschaft "attraktives Mühlburg" e.V. am .

Feurig rot schimmern jetzt überall reife Äpfel an Streuobstbäumen. Da bekommt manch einer Appetit und greift spontan zu oder hebt einen schmackhaft aussehenden Apfel vom Boden auf und nimmt ihn mit. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Dieser Tage fand das landkreisweite Streuobsttreffen im Landwirtschaftsamt Bruchsal statt. Bei dieser Gelegenheit berichteten einige Gemeinden sowie Obst- und Gartenbauvereine von Obstdiebstählen – von kleinen Mengen in der Fahrradtasche bis hin zu professionell abgeräumten Streuobstwiesen. Da durch den späten Frost dieses Frühjahr viele der Blüten und Äpfel im Frühstadium an den Streuobstbäumen erfroren sind, fällt diesen Herbst die Apfelernte deutlich kleiner aus als gewohnt. Dadurch erhöht sich aber auch der Preis für das Obst. Viele scheinen das zum Anlass zu nehmen die Streuobstwiesen anderer zu beernten. Das ist jedoch verboten. Auch der sogenannte „Mundraub“ – vom Baum in den Mund – ist unzulässig. Bei vielen ist überdies der 11.11. als Datum im Kopf verankert, ab welchem man vermeintlich herrenloses Obst mitnehmen darf. Das ist aber auch nicht richtig. Das Obst eines Baumes gehört demjenigen, dem auch die Fläche gehört, auf der der Baum steht. Einzige Ausnahme: Wenn Obst auf ein Nachbargrundstück fällt, dann gehört das Obst diesem Nachbarn. Da es einige Betriebe gibt, die das Streuobst selbst vermarkten und somit auf die Erträge angewiesen sind, bedeutet so ein Diebstahl starke finanzielle Einbußen.
Es gibt jedoch einige Möglichkeiten legal an Streuobst zu kommen. Viele Gemeinden oder Obst-und Gartenbauvereine versteigern jedes Jahr Streuobstbäume zur Beerntung. Auf der Internetseite www.mundraub.org kann man sich ebenfalls darüber informieren, wo Streuobstbäume zu finden sind, die beerntet werden dürfen. Man kann dort auch seinen eigenen Streuobstbaum eintragen und zur Beerntung frei geben.

Quelle: pressemitteilung LRA Karlsruhe

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