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Beobachtungsgebiet für Vogelgrippe aufgehoben - Sperrbezirk mit Aufstallungspflicht bleibt vorerst weiter bestehen

Die Situation in Sachen Verdacht auf Vogelgrippe im Vogelpark Neureut entspannt sich allmählich. Die städtischen Veterinäre konnten jetzt bei wiederholten virologischen Untersuchungen der dortigen Vögel und des Geflügels keinen Virus der Vogelgrippe (Aviäre Influenza vom Typ H5N8) nachweisen.
Deshalb wird das vom Rhein bis zur A5 im Osten reichende Beobachtungsgebiet ab Samstag, 18. März, aufgehoben. Der Sperrbezirk mit Aufstallpflicht zwischen Neureut, Rhein und dem westlichen Stadtgebiet bleibt allerdings weiter bestehen.

Die bestehende Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst und ist in der heutigen StadtZeitung (17. März) und im Internet auf www.karlsruhe.de/vogelgrippe veröffentlicht. Nach Mitteilung des Veterinäramts erfolgt die Aufhebung des Sperrbezirks erst, wenn bei einer weiteren Probeentnahme im Vogelpark am Mittwoch, 22. März, kein Virus nachgewiesen werden kann.
Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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