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Spielhallen in - Überwiegender Teil ist weiter in Betrieb / Erlaubnis nach Härtefallprüfung

Um das Entstehen von Spielsucht zu verhindern und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, wurde 2012 das Landesglücksspielgesetz erlassen. Dies fordert als wesentliche Neuregelung, dass zwischen den Spielhallen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ein Mindestabstand einzuhalten ist. Für bestehende Spielhallenbetriebe sah das Gesetz Übergangsregelungen vor, die am 30. Juni 2017 endeten. Ein Weiterbetrieb einer Spielhalle, die die Abstandsregelung nicht erfüllen kann, ist seither nur noch im Rahmen einer Härtefallregelung für einen begrenzten Zeitraum möglich.

Im Stadtgebiet von Karlsruhe gab es bis zum 30. Juni 2017 insgesamt 67 Spielhallen, die auf 52 Standorte verteilt waren. 57 dieser Spielhallen sind vom Abstandsgebot betroffen. Im Rahmen der Härtefallprüfung erteilte das Ordnungs- und Bürgeramt 42 dieser Spielhallen eine Erlaubnis mit unterschiedlicher zeitlicher Befristung. 15 Anträge wurden abgelehnt.

Mit dieser Quote hat der überwiegende Teil der vorhandenen Spielhallen in Karlsruhe auch für die nächsten Jahre Bestand. Hinsichtlich der Dauer der Befristungen und der Ablehnungen rechnet die Stadt mit zahlreichen Widerspruchs- und Klageverfahren. Wie sich die Spielhallenlandschaft nach Abschluss etwaiger Gerichtsverfahren darstellt, bleibt daher abzuwarten.
Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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