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Keine Vorgaben für ein Diesel-Fahrverbot - Karlsruhe ist nicht unter den Städten mit Grenzwertüberschreitung bei Stickstoffdioxid

Seit der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge erreichen die Stadt Karlsruhe täglich mehrere Dutzend Anfragen von verunsicherten Verkehrsteilnehmern. Sie wollen wissen, ob bestimmte Straßen oder Stadtteile in Karlsruhe mit Dieselfahrzeugen noch angefahren werden dürfen. „Das Urteil aus Leipzig hat keine verkehrsrechtlichen Auswirkungen auf die Stadt“, informiert hierzu Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts, wo die meisten Anfragen eingehen.

Derzeit gibt es für Fahrten in das Stadtgebiet Karlsruhe keine gesetzlichen Vorgaben für Verbote von Dieselfahrzeugen (etwa über einen Luftreinhalteplan) oder eine Kennzeichnungspflicht für Dieselfahrzeuge wie die diskutierte und bisher nicht eingeführte „blaue Plakette“.

Die Stadt Karlsruhe gehört nicht zu den 72 Städten mit Grenzwertüberschreitung für Stickstoffdioxid. Lokale Fahrverbote sind eine Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in Städten mit Wertüberschreitung.
Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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