Dringend Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht - Bewerbungsfrist bis Freitag, 27. April, verlängert

Veröffentlicht von Klaus Melchert - Interessengemeinschaft "attraktives Mühlburg" e.V..

Für den Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe sucht die Stadt dringend noch 20 Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen, die für die Amtszeit 2019 bis 2023 ehrenamtlich tätig sein möchten. Deshalb wurde die Bewerbungsfrist bis Freitag, 27. April, verlängert.

Schöffinnen und Schöffen nehmen an Hauptverhandlungen in der Strafgerichtsbarkeit teil und sind in gleichem Maße für das Urteil verantwortlich wie Berufsrichter. Wer sich bewerben will, muss die deutsche Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz in Karlsruhe haben sowie am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffenamt müssen dazu befähigt sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden und dürfen nicht straffällig geworden sein. Ferner sollten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare oder Polizisten nicht ins Schöffenamt berufen werden.

Jugendschöffen sollten nach Möglichkeit zusätzliche Erfahrungen in der Jugenderziehung mitbringen. Interessierte Bewerber senden ihre Unterlagen bis Freitag, 27. April, zur Sozial- und Jugendbehörde (0721/133-5413) in der Kaiserallee 4. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet letztlich der Jugendhilfeausschuss.

In der Regel wird ein Schöffe zu zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen und dafür von seinem Arbeitgeber freigestellt. Die Schöffenwahl findet im Herbst statt. Wer gewählt ist, erhält eine Mitteilung des Amtsgerichts.

Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zu Amt und Wahlverfahren sind online unter www.karlsruhe.de/b3/soziales/jugendschoeffenwahl2018 erhältlich.

Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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