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Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk - Ordnungsamt warnt vor Gefahren und verbotenen Feuerwerkskörpern

Böller und Raketen gehören auch in Karlsruhe zum Jahreswechsel dazu, allerdings ist beim Abbrennen Vorsicht geboten. "Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug. Jedes Jahr gibt es zum Teil schlimme Verletzungen. Für manche der Betroffenen sind die Folgen ein Leben lang spürbar. Auch Brände mit entsprechenden Sachschäden sind leider keine Einzelfälle", gibt Dr. Björn Weiße, der Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA), zu bedenken und weist auf klare rechtliche Regelungen hin. So dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

Gefahren gehen zudem verstärkt von Feuerwerkskörpern aus, die in Deutschland wegen fehlender Sicherheitsanforderungen gar nicht zugelassen sind, aber wegen der oft günstigeren Preise im Ausland oder über das Internet gekauft werden. In Deutschland dürfen nur vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) zugelassene pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 verkauft werden. Zur Kategorie 1 gehören Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Nur Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, dürfen sie erwerben. Böller, Fontänen und Raketen (Kategorie 2) können ab Vollendung des 18. Lebensjahres gekauft und abgebrannt werden. Das Abbrennen ist allerdings nur am Montag, 31. Dezember, und am Dienstag, 1. Januar, erlaubt.

Weitere Infos gibt es im Internet unter www.bam.de.

Quelle: Pressemedlung PIA Stadt Karlsruhe

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