Kinder zur Grundschule anmelden - Schuljahr 2019/2020: Zentraler Anmeldetermin am 27. Februar

Veröffentlicht von Muehlburg-Live.

Eltern, deren Kinder schon sechs Jahre alt sind oder bis zum 30. September werden, müssen diese als schulpflichtig in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule für das kommende Schuljahr 2019/20 anmelden. Es sei denn, sie stellen einen begründeten, zu prüfenden Antrag auf Zurückstellung. Zwischen dem 1. Oktober 2013 und dem 30. Juni 2014 Geborene können auch schon angemeldet werden. Bei fünfjährigen potenziellen Abc-Schützen haben die Schulleitungen jedoch deren Schulfähigkeit festzustellen: gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-pychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts.

Zentraler Termin ist Mittwoch, 27. Februar, zwischen 8 und 12 sowie 14 und 18 Uhr, ansonsten sind die Öffnungszeiten der Schulsekretariate zu beachten. Alle anzumeldenden Mädchen und Jungen sollten möglichst persönlich vorgestellt werden. Die Anmeldepflicht gilt generell auch für erkrankte Kinder oder solche mit besonderem Förderbedarf. Mitzubringen sind die jeweilige Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch.

Sollen Sohn oder Tochter eine Privatschule besuchen, sind sie dort anzumelden, sollten zuvor aber bei der zuständigen Grundschule abgemeldet werden. Das gilt auch, wenn Eltern einen Schulbezirkswechsel planen - etwa für eine nur andernorts nutzbare Ganztagsgrundschule.
Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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