Neue Tempolimits im Rahmen des Lärmaktionsplans - Aktueller Entwurf ist online ab 27. September einsehbar

Veröffentlicht von Mühlburg-Live.

Die Stadt soll leiser werden: Das ist Ziel bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP). Neue Gestaltungsmöglichkeiten hat hier der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit seinem Urteil aus dem Jahre 2018 eröffnet. Danach können Kommunen aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen beschließen. Die Stadt hat sich dazu entschlossen, diese Optionen schon jetzt zu ergreifen und zu prüfen, für welche Straßenabschnitte nunmehr Geschwindigkeitsreduzierungen vorgeschlagen werden könnten. Ursprünglich sollte der LAP für den Ballungsraum Karlsruhe erst 2023 fortgeschrieben werden.

Der aktuelle Entwurf kann vom 27. September bis 27. Oktober unter www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/laerm/laermaktionsplan/lap_rechtsprechung eingesehen werden. Im Blick hat die Stadt unter anderem Tempo 30 für Abschnitte der Durmersheimer- und Eckenerstraße, der Reinhold-Frank-Straße, Kriegsstraße oder Rüppurrer Straße sowie der Ortsdurchfahrten Grünwettersbach, Palmbach, Hohenwettersbach und Stupferich. Ein nächtliches Tempolimit ist für Teile der Karl- und Moltkestraße oder auch Herrenalber Straße im Fokus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit für Einwendungen oder Anregungen. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist und Auswertung wird der Gemeinderat die neuen Tempolimits im Rahmen des Lärmaktionsplans beraten und dazu einen Beschluss fassen.

Das VGH-Urteil stärkt zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Gleichzeitig wurden auch Handlungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlossener Lärmaktionsplan.
Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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