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Sicherheit auf Gehwegen: Laubsackaktion gestartet - Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht / Eigentümer müssen streuen

Aktuell hat beim Amt für Abfallwirtschaft (AfA) die alljährliche Laubsackaktion gestartet. Bis Freitag, 13. Dezember, holt das AfA Jutesäcke - für Laub und kompostierbares Grüngut - ab. Die Abholung in den Stadtteilen wird wöchentlich durchgeführt. Die Säcke müssen am Abholtag morgens ab 6 Uhr am Fahrbahnrand bereitstehen. Sie sind für 25 Cent pro Stück an verschiedenen Ausgabestellen erhältlich. Weitere Infos zur Laubsacksammlung und den Ausgabestellen unter www.karlsruhe.de/abfall.

"Es ist wichtig, dass alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Räum- und Streuverpflichtung als Anlieger ernst nehmen", weist Bürgermeisterin Bettina Lisbach darauf hin, dass es nicht nur Sache der Stadtreinigung ist, in der herbstlichen Jahreszeit die Sicherheit auf den Straßen und Gehwegen zu gewährleisten. Nach der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege sind die jeweiligen Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen. Folglich gilt, dass das Laub auf dem eigenen Gehweg von dem Grundstückseigentümer oder der Grundstückseigentümerin zu entfernen ist.

Aus Umweltschutzgründen dürfen beim Streuen der Gehwege nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, Asche oder salzfreie Auftaumittel verwendet werden. Salz oder salzhaltige Mittel sind nicht gestattet. Sobald die Temperaturen wieder steigen, müssen alle Streumittelreste beseitigt werden.
Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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