Notbetreuung für Schulkinder in den Osterferien - Anmeldeformulare online abrufbar / Gleiche Kriterien wie bisher

Veröffentlicht von Muehlburg-Live.

Die seit dem 17. März laufende Notbetreuung für Karlsruher Schulkinder wird auch in den beiden Osterferienwochen angeboten. Für die Inanspruchnahme gelten die gleichen Voraussetzungen wie bisher. So müssen normalerweise beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten. Es kann aber auch eine Härtefallregelung greifen, etwa wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und der zweite Elternteil aus schwerwiegenden Gründen die Betreuung nicht übernehmen kann.

Eltern, die die Notbetreuung in den Osterferien in Anspruch nehmen möchten werden gebeten, ihre Kinder schnellst möglich in den Schulen anzumelden. Hierzu erhalten alle Kinder, die momentan in der Notbetreuung sind, am Montag von der Schule ein entsprechendes Anmeldeformular. Dieses kann auch heruntergeladen werden unter: www.karlsruhe.de/b2/schulen/aktuelles_corona.

Die Notbetreuung wurde eingerichtet für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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