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Wie sieht die Maskenpflicht ab dem 27. April genau aus?

logo bawue 240x240Die Landesregierung hat am 21. April beschlossen, ab dem 27. April 2020 eine Pflicht zum Bedecken von Nase und Mund einzuführen. Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen, in Läden und Einkaufszentren eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Damit ist kein medizinischer Mundschutz gemeint. Ein einfaches Tuch, ein Schal oder eine selbstgebastelte bzw. selbstgenähte Maske reichen aus. Wichtig ist, dass damit eine vollständige und sichere Abdeckung von Mund und Nase gewährleistet ist. Damit kann jede und jeder die Infektionsgefahr für andere verringern und dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen – und damit auch eine zweite Infektionswelle zu verhindern. Unabhängig davon gilt selbstverständlich weiterhin: Den nötigen Abstand halten und Kontakte vermeiden - so wie es die Corona-Verordnung der Landesregierung vorsieht.

Weitere Informationen dazu finden Sie HIER!

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