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Karlsruhe - Erneute Kontrollen der Verkehrspolizei

Am Dienstagnachmittag führte die Verkehrspolizei, mit Unterstützung von Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Einsatz, Kontrollen im Stadtgebiet von Karlsruhe und in Grötzingen durch.

In Karlsruhe wurde im Bereich Schloßplatz zwischen 14.15 Uhr und 16.15 Uhr die Einhaltung der Gurtpflicht überwacht. 15 Fahrer hatten den Sicherheitsgurt nicht angelegt und sieben Fahrer benutzten während der Fahrt das Mobiltelefon. In einem Fahrzeug waren die mitfahrenden Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert. Vier Fahrradfahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen, da sie auf dem Gehweg fuhren. Kurz nach 16.00 Uhr wurde ein 24-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert, der offensichtlich unter Betäubungsmitteleinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt.

Eine weitere Kontrolle wurde zwischen 18.30 Uhr und 19.30 Uhr auf der Augustenburgstraße in Grötzingen durchgeführt. Hier hatten sechs Fahrer ihren Sicherheitsgurt nicht angelegt und ein Fahrer hatte das mitfahrende Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert. Zwei Kleinkraftradfahrer hatten den vorgeschriebenen Helm nicht getragen.

Auf der Kriegsstraße wurden zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr Fahrradfahrer kontrolliert. 21 Fahrradfahrer missachteten das Rotlicht der Ampel und zwei Radler benutzten während der Fahrt das Mobiltelefon. Fünf Radler fuhren verbotswidrig auf dem Gehweg. Gegen 19.15 Uhr sollte ein Pedelec-Fahrer auf der Sophienstraße kontrolliert werden, der das Rotlicht nicht beachtet hatte. Der 33-Jährige flüchtete beim Erkennen der Polizei. An der Kreuzung Sophienstraße / Yorckstraße wollte er seine Flucht entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung über die Yorckstraße fortsetzen. Hierbei streifte er einen Pkw dessen Fahrerin gerade bei Grünlich angefahren war und stürzte. Der leichtverletzte 33-Jährige stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und wurde vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt. Weiterhin wurde festgestellt, dass das Pedelec technisch manipuliert worden war. Hierdurch wurde der Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von über 45 km/h durch den Elektromotor unterstützt.
Quelle: Pressemitteilung PP Karlsruhe

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