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Das „Internet der Dinge“ - Aus den Augen, aus dem Sinn?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg beteiligt sich an einer internationalen Prüfung von Internet-of-Things-Produkten.
Neueste technologische Verfahren ermöglichen die Miniaturisierung von Geräten, die gegenwärtig weitgehend unbemerkt und unscheinbar in unseren Alltag einziehen.

Mit entsprechender Software ausgestattet, werden diese zu „intelligenten Dingen“. Was beim intelligenten Kühlschrank mit automatischer Nachbestellung noch eher kurios und recht auffällig erscheinen mag, wird für den Einzelnen bei den „smarten Dingen“ zunehmend undurchschaubarer. Beim Smart Home werden Sensoren für Raumtemperatur, Luftfeuchte, Helligkeit mit Steuergeräten für Heizung und Elektrik kombiniert, um das Leben einfacher und angenehmer zu gestalten. Doch durch die Vernetzung dieser Gegenstände verschwinden starre Systemgrenzen, neuartige Interaktionstechniken (z. B. Steuerung per App oder Smart-TV) kommen hinzu und Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten fallen weg. Dabei handelt es sich nicht etwa um einen vorübergehenden Technik-Hype, sondern um eine grundlegende und umwälzende Entwicklung, die alle Lebensbereiche erfassen und durchdringen wird. Das „Internet der Dinge“ (Internet of Things) wird zu einer Wirklichkeit, die sich unserer unmittelbaren Wahrnehmung entzieht, die aber unser Leben zukünftig erheblich beeinflussen wird. Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch im „Internet der Dinge“ effektiv wahrnehmen zu können, muss der Datenschutz schon jetzt berücksichtigt werden.

Unter dem Titel „GPEN Privacy Sweep 2016“ hat die englische Datenschutzaufsichtsbehörde eine Aktion zur Prüfung des Datenschutzes bei Produkten im Bereich des „Internet of Things“ (IoT) angestoßen. GPEN steht für „Global Privacy Enforcement Network“ und ist ein informeller Zusammenschluss von Datenschutzaufsichtsbehörden auf der ganzen Welt.

Insgesamt nehmen bei der am 11. April 2016 startenden Überprüfung 29 nationale Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa, Amerika, Asien und Australien/Neuseeland teil, darunter auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg. Im Fokus der diesjährigen Prüfung stehen Produkte rund um die Bereiche Smart Metering, Smart Home, vernetzte Autos, Wearables usw. Es soll untersucht werden, inwieweit Unternehmen ihre Kunden darüber aufklären, welche personenbezogenen Daten von den Produkten erhoben werden und wofür diese verwendet werden. „Jetzt handeln, um nicht später zu flicken - aus diesem Grund wollen wir uns IoT-Produkte genauer ansehen, vornehmlich solche, die von in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmen hergestellt werden“, so der Landesbeauftragte.
Die gemeinsamen Ergebnisse werden im September veröffentlicht.
In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des GPEN Privacy Sweeps bereits Online-Dienste für Kinder, Datenschutzerklärungen von Webseiten und Apps für Mobiltelefone untersucht. Bei letzterem Thema hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg an der Prüfung im Jahr 2014 teilgenommen.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0711/615541-0. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.

Quelle: Pressemitteilung Landesbeauftragter für Datenschutz BW

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