Wichtige Information für alle Personen mit einem Impftermin für die Coronaschutz-Impfung in den Kreisimpfzentren Bruchsal-Heidelsheim oder Sulzfeld am Mittwoch, 31. März,und Donnerstag, 1. April 2021

Veröffentlicht von Muehlburg-Live.

Die beiden Kreisimpfzentren Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld bleiben auch nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Dienstagabend regulär geöffnet, vereinbarte Termine behalten weiterhin Ihre Gültigkeit und können wahrgenommen werden.
Dies gilt auch für Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“ nach §§ 2 und 3 der CoronaImpfV), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.
Für alle Personen über 60 Jahre oder Personen, für die z.B. ein Impftermin mit einem anderen Impfstoff vorgesehen war, ergeben sich durch den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz keinerlei Einschränkungen.
Umbuchungen von AstraZeneca auf einen anderen Impfstoff sind aufgrund des knappen Impfstoffs und der dafür bereits gebuchten Termine in den beiden Kreisimpfzentren Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld nicht möglich.
Personen, für die ein AstraZeneca-Termin vorgesehen oder gebucht war, die aber auf Grund ihres Alters nicht mit diesem Impfstoff geimpft werden können oder wollen, gilt Folgendes: Sie werden auf eine Warteliste gesetzt, die dann dem Land übermittelt wird. Sie müssen dazu nicht extra in das Impfzentrum fahren, sondern können dem gebuchten Termin einfach fernbleiben, wenn Sie sich gegen eine AstraZeneca-Impfung entschieden haben. Wie schnell und mit welchem Impfstoff Ihnen nach dem Verzicht auf eine Impfung mit AstraZeneca ein Ersatzangebot gemacht werden kann, darauf hat der Landkreis keinen Einfluss.

Diese Hinweise gelten ausdrücklich nur für die beiden Impftage Mittwoch, 31. März und Donnerstag, 1. April 2021. Informationen für Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt einen Impftermin in einem der beiden Kreisimpfzentren haben, folgen an dieser Stelle.
Quelle: Pressemitteilung LRA Karlsruhe

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