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Ab Donnerstag wieder nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe

Trotz Ziehung der sogenannten „Notbremse“ nach Überschreiten der Inzidenzschwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sind die Infektionszahlen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe weiter gestiegen. Nachdem sie aktuell das Niveau vor dem langen Osterwochenende überschritten haben müssen weitergehende Maßnahme ergriffen werden. Das Gesundheitsamt Karlsruhe hat deshalb noch am Dienstag im Einvernehmen mit der Stadt Karlsruhe und im Benehmen mit den Städten und Gemeinden des Landkreises festgestellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist. Für diesen Fall ordnet das Gesetz für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr an. Die Ausgangsbeschränkungen treten am Donnerstag, den 15. April um 0.00 Uhr in Kraft und sind bis 29. April befristet.

Nachdem über die Osterfeiertage weniger getestet wurde, gingen die übermittelten und veröffentlichten Infektionszahlen zurück. Eine Woche nach dem langen Osterwochenende ermöglichen die Zahlen nun wieder einen Aufschluss über das tatsächliche Infektionsgeschehen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zeigte in einer Videokonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am Dienstag, 13. April die Infektionslage im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Karlsruhe auf. Heute beläuft sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe auf 163,3 und im Stadtkreis Karlsruhe auf 151,6 und übertreffen damit die Werte vor Ostern deutlich. In beiden Kreisen liegt ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Hotspots oder größeren einzelnen Ausbrüchen vor.

„Am 27. März wurde im Landkreis und am 6. April im Karlsruher Stadtgebiet die sogenannte „Notbremse“ gezogen, als die Inzidenzwerte von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurden. Die damit verbundenen kontaktbeschränkenden Maßnahmen und zurückgenommenen Lockerungen haben aber offensichtlich nicht gegriffen“, sagte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und weiter: „Wenn wir sehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen und die Verbreitung des Coronavirus so nicht gestoppt werden kann, sind wir gesetzlich dazu angehalten, weitere Schritte zur Bekämpfung der Pandemie einzuleiten. Dafür sieht die Corona-Verordnung nächtliche Ausgangsbeschränkungen vor, wie wir sie bereits zu Jahresanfang hatten. Es geht um den Kontaktverzicht“, stellt der Landrat klar. Ohne dieses Instrument werde es nicht gelingen, die Zahl der Ansteckungen spürbar zu reduzieren.

Der Landrat wies in diesem Zusammenhang auch auf das sich derzeit in Beratung befindliche künftige Bundesrecht hin, das bereits bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21.00 bis 05.00 Uhr vorsieht.
Quelle: Pressemitteilung LRA Karlsruhe

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