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Maßnahmen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans in Karlsruhe liegen vor

Entwuf kann bis 15. April im Internet eingesehen werden.
Die Stadt leiser gestalten, ist das Ziel bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes.

Dazu wurden verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung anhand neuer Lärmkarten für das Stadtgebiet untersucht.

Im Sommer letzten Jahres wurde der Vorentwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes veröffentlicht und im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses zur Diskussion gestellt. Die umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung ist mittlerweile abgeschlossen und die 300 eingegangenen Hinweise aus der Bevölkerung hat die Stadtverwaltung ausgewertet. Als Ergebnis ist der Entwurf eines Maßnahmenkonzeptes entstanden, das sich auf die Umsetzbarkeit innerhalb der kommenden fünf Jahre konzentriert.

Entwurf  bis 15. April einsehbar

Der aktuelle Entwurf wird nach Beratung in den Fachausschüssen veröffentlicht und kann in der Zeit vom 11. März bis zum 15. April im Internet unter der Adresse www.karlsruhe.de/lap2016 eingesehen werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit für Einwendungen oder Anregungen. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist wird der Gemeinderat dann den endgültigen Lärmaktionsplan beschließen. Maßnahmen, die nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt werden sollen, wurden nicht in diese Fortschreibung mit aufgenommen. Längerfristig geplante Vorhaben sind dann Inhalt der kommenden Fortschreibung.

Was bisher geschah

Im ersten Lärmaktionsplan aus dem Jahre 2009 konzentrierten sich die Maßnahmen überwiegend auf die besonders lauten Zonen des Stadtgebietes. Diese sind zwischenzeitlich dank der Umsetzung der Maßnahmen leiser geworden. Daher sind bei der Fortschreibung auch zahlreiche Vorschläge für Bereiche genannt, die nicht so stark belastet sind. So beziehen sich nur noch zehn Maßnahmen auf besonders laute Zonen, sogenannte „Hot-Spots“ mit mehr als 60 dB (A) nachts. (Das ist der entsprechend der Eigenschaften des menschlichen Gehörs gefilterterte (A) Schallpegel, der in der Einheit Dezibel gemessen wird. Null dB (A) entspricht der Hörschwelle. 130 dB (A) ist etwa die Schmerzgrenze.) Weitere 28 Vorschläge erstrecken sich auf „verbesserungsbedürftige Situationen“ mit Werten zwischen 55 bis 60 dB (A)  nachts.

Künftige Schwerpunkte

Damit wird deutlich, dass sich die Aktivitäten der Stadt überwiegend auf leisere Bereiche konzentrieren können. Als Maßnahmen werden lärmarme Straßenbeläge, baulicher Lärmschutz, Geschwindigkeitsanzeigetafeln und Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgeschlagen.

Eine Besonderheit sind ergänzende lärmmindernde Maßnahmen an der Autobahn A5. Dort könnte ein Lärmschutzwall in Höhe der Untermühlsiedlung und ein lärmarmer Straßenbelag zwischen Autobahndreieck und Rüppurr auf städtische Kosten hergestellt werden. Diese Maßnahmen gehen über die von dem für die Autobahn zuständigen Baulastträger geplanten Lärmminderungsmaßnahmen hinaus.

Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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