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Anmeldetermin für Schulanfänger 2016/2017

Das neue Jahr hat zwar gerade erst begonnen, Eltern von Schulanfängern und -anfängerinnen sollten jedoch schon März und September im Blick haben.

Denn alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben werden, sind ab 12. September, zu Beginn des Schuljahres 2016/17, gemäß § 73 des Schulgesetzes schulpflichtig. Zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 30. September 2010 geborene Kinder müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden. Offizieller Termin dazu ist der 9. März, Mittwoch, von 8 bis 12 sowie 14 bis 18 Uhr. Zusätzlich sind die jeweiligen Öffnungszeiten der Schulsekretariate nutzbar.

Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. Juni 2011 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und gelten dann als schulpflichtig. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts – festzustellen ist. Gegebenenfalls wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung oder der Zurückstellung vom Schulbesuch. Die Schulleitungen erteilen entsprechende Auskunft.

Anmeldung auch bei Krankheit oder Behinderung
Kinder, die eine Privatschule besuchen sollen und dort angemeldet werden, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden. Auch erkrankte Kinder oder Jungen und Mädchen mit Behinderung sind anzumelden. Fragen zur angemessenen respektive erwünschten Beschulung können dann geklärt werden. Ebenfalls zunächst an der qua Wohnort zuständigen Grundschule müssen sich Eltern melden, die einen Schulbezirkswechsel zum Beispiel für den Besuch einer Ganztagsgrundschule wünschen. Umgekehrt kann die Aufnahme in eine bestimmte Schule eingeschränkt werden, wenn die Kapazität dafür nicht gegeben, die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist.

Bei der Anmeldung mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch des künftigen Schülers beziehungsweise der Schülerin. Und alle Kinder sollten nach Möglichkeit persönlich vorgestellt werden.

Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe

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