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Neues Verfahren beim Brennholzverkauf im Staatswald für Private - Bestellung nach landesweit einheitlichem Verfahren

Private Verbraucher können Brennholz aus dem Staatswald des Landkreises Karlsruhe ab sofort nur noch nach dem landesweit einheitlichen Verfahren bestellen. Hierzu muss für Brennholz-lang bzw. Flächenlose ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Unterzeichner, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert und an einem Motorsägenlehrgang teilgenommen hat. Vereinbart werden damit gleichzeitig Verkaufsbedingungen, welche mit den Zertifizierungen nach PEFC und FSC verbundene Umwelt- und Sicherheitsaspekte betreffen, den Gefahrenübergang und den Eigentumsvorbehalt regeln sowie Zahlungsmodalitäten und -fristen wie z.B. das Vorkasseprinzip oder einen Skontoausschluss. Die Bestellungen werden vom Forstrevierleiter nach dem Eingangsdatum erfasst und zur Dokumentation für Audits im Zusammenhang mit den Zertifizierungen aufbewahrt. Die Bestellfrist endet am Donnerstag, 15. Oktober 2015.

Das neue Verfahren kommt nur in Forstrevieren die Staatswald bewirtschaften zur Anwendung. Nähere Informationen geben die jeweiligen Gemeindeverwaltungen oder die zuständigen Forstrevierleiter. Bestellformulare und AGB sind bei den Forstrevieren und in den Bürgerbüros der jeweiligen Gemeinden ausgelegt. Bei Versteigerungen oder Gruppenverkaufsterminen im Wald weist der Forstrevierleiter darüber hinaus mündlich auf die wichtigsten Bestimmungen der AGB hin. Das Verfahren kann auch auf der Homepage des Landratsamtes auf den Internetseiten des Forstamts unter https://brennholz.landkreis-karlsruhe.de nachgelesen werden. Dort stehen auch die Bestellscheine und AGB zum Download bereit. Die bisherigen Selbstwerbermerkblätter werden im Staatswald nicht mehr eingesetzt.

Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Karlsruhe

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