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Wissensforum der Stadtwerke Karlsruhe: Baden-Württembergisches Wärmegesetz geändert

Stadtwerke KarlsruheWer in Baden-Württemberg seine Heizung erneuert, muss ab 1. Juli statt bisher 10 Prozent des Heizwärmebedarfs 15 Prozent mit erneuerbaren Energiequellen decken oder die Energieeffizienz seines Bestandsgebäudes mit anerkannten Ersatzmaßnahmen steigern.

Die Stadtwerke Karlsruhe bieten am Dienstag, 23. Juni, ein Wissensforum an, bei dem Neslihan Beer vom Regierungspräsidium Karlsruhe über die konkreten Änderungen und neuen Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes, kurz EWärmeG,

informiert. Das novellierte Gesetz betrifft grundsätzlich alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und über eine Wohn- bzw. Nettogrundfläche von über 50 m2 verfügen. Bisher waren Nichtwohngebäude ausgenommen. Für Neubauten, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, gilt nun das Wärmegesetz des Bundes.

Der Vortragsabend ist kostenlos und findet ab 18 Uhr im Stephanssaal, Ständehausstraße 4, statt. Interessierte können sich unabhängig vom Termin über die Änderungen des Wärmegesetzes unter der Telefonnummer 599-2121 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! informieren.

Quelle
Presseinformation Stadtwerke Karlsruhe

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