Online-Portal zur Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Veröffentlicht von Interessengemeinschaft Attraktives Mühlburg e.V..

Wer auf den Autobahnen in Baden-Württemberg geblitzt wird, erhält seit Jahresanfang 2015 zusammen mit dem Einleitungsschreiben zum Bußgeldverfahren einen Zugangscode, mit dem sich Teile des Verfahrens per Mausklick im Internet einsehen lassen – inklusive des Blitzer-Fotos.

Seit dem 12.01.2015 bietet die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe einen Service, mit dem ein Betroffener über das Internet Einsicht in Teile seines Vorgangs erhält. Mit der Anhörung bzw. der Verwarnung oder dem Zeugenfragebogen erhält der Adressat die Zugangsdaten für das Portal, mit denen er sich einloggen kann. Im Portal kann er sich die Beweisfotos ansehen und das Antwortformular zur Anhörung oder dem Zeugenfragebogen ausfüllen und direkt an die Bußgeldstelle weiterleiten. Damit entfallen der Gang zum Briefkasten und auch das Porto für den Antwortbrief.

 

Sorge, dass die Daten und Fotos für andere Internetnutzer sichtbar sind, muss nicht bestehen. Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Daten zum Vorgang aus der Datenbank abgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert. So ist sichergestellt, dass nur der Betroffene seine Daten einsehen kann.

Das Serviceangebot soll in naher Zukunft noch ausgebaut werden, so dass auch eine Bezahlung von Verwarngeldern über das Portal möglich sein wird.

Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist für das Autobahnnetz in ganz Baden-Württemberg zuständig und hat im vergangenen Jahr rund 960.000 Verfahren eingeleitet.

Quelle: Pressemitteilung RP Karlsruhe

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