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Die Kriminalpolizei Karlsruhe warnt vor Falschgeld

In den vergangenen Wochen sind im Raum Karlsruhe, Bruchsal und Ettlingen mehr als fünfzig falsche 50-Euro-Scheine, vorwiegend bei Einkäufen in Bäckereien, Gaststättenbetrieben und Tankstellen, in Umlauf gebracht worden. Auf den ersten Blick sehen die in Umlauf gebrachten Blüten echten Banknoten täuschend ähnlich, so dass die falschen Noten von den Geprellten erst später als solche erkannt worden sind. Viele der sichergestellten falschen Banknoten tragen die Seriennummer S20175422632. Daher bittet die Kriminalpolizei in diesem Zusammenhang um besondere Beachtung beim Umgang mit Scheingeld.

In Verdachtsfällen, insbesondere wenn eine 50-Euro-Note mit der vorgenannten Nummer festgestellt wird, sollte umgehend die Polizei zwecks Prüfung der Echtheit hinzugezogen werden. Echte Geldscheine sind unter anderem anhand folgender Merkmale zu erkennen, die auch unter www.bundesbank.de im Internet verfügbar sind: Der in den Schein senkrecht eingearbeitete Sicherheitsfaden wird nur sichtbar, wenn die Banknote gegen das Licht gehalten wird. Zudem bietet sich eine Prüfung mittels Kippeffekt an: Je nach Betrachtungswinkel wechselt das silberne Hologramm die Wertzahl 50 mit dem Hauptmotiv der Vorderseite in Form eines Fensters beziehungsweise Tores. Die auf der Rückseite rechts unten in purpurrot aufgebrachte 50 wechselt beim Kippen bis hin zu Olivgrün. Bei den falschen Scheinen mit der Seriennummer S20175422632 sind das Wasserzeichen, das Durchsichtregister (Ziffernfragmente erscheinen als Zahl 50 bei Gegenlichtbetrachtung) und der Sicherheitsfaden zwar sichtbar, jedoch nur aufgedruckt. Beim Kippen der Scheine verändern sich Hologramm und Wertzahl nicht. Die Note hat zudem keine fluoreszierenden Eigenschaften, die unter UV-Licht sichtbar wären.

Verhaltenstipps: Wie verhalte ich mich, wenn ich Falschgeld erhalten habe? Wer Falschgeld entgegennimmt und dies zu spät erkennt, hat in mehrfacher Hinsicht den Schaden: Er bekommt keine Entschädigung, und wer Falschgeld wissentlich weitergibt, macht sich strafbar! Zu Ihrem eigenen Schutz, und um den Fälschern das Absetzen falscher Banknoten zu erschweren, rät darüber hinaus das Bundeskriminalamt: -Bei Falschgeldverdacht benachrichtigen Sie umgehend die Polizei. -Geben Sie das Falschgeld nicht an den Verbreiter zurück und auf keinen Fall an andere Personen weiter. Sie können sich dadurch selbst strafbar machen! -Versuchen sie, den Falschgeldverbreiter bis zum Eintreffen der Polizei zum Verbleiben zu bewegen. Sollte dies nicht gelingen, so prägen Sie sich sein Aussehen ein. Notieren Sie sich das Kfz-Kennzeichen eines gegebenenfalls benutzten Fahrzeuges. -Stecken Sie das Falschgeld in einen Briefumschlag. Fingerabdrücke sind wichtige Spuren! -Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei und geben Sie sachdienliche Hinweise.

Prinzipiell gilt: Unternehmen Sie nichts, wodurch Sie sich selbst oder andere Personen in Gefahr bringen!

Hinweise erbittet die Kriminalpolizei Karlsruhe rund um die Uhr an den Kriminaldauerdienst unter 0721/939-5555.

Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Karlsruhe

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