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Arge Stadtbahntunnel hat Tunnelvortrieb unter Karl-Friedrich-Straße eingestellt – KASIG besteht auf Vertragserfüllung

Der unter Druckluft betriebene Vortrieb des Tunnels unter der Karl-Friedrich-Straße ist am vorletzten Samstag (21. Mai) seitens der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Stadtbahntunnel eingestellt worden. Zwischen der Arge und der KASIG konnte in den vergangenen Tagen trotz intensiver Bemühungen keine Einigung über die Wiederaufnahme des Tunnelvortriebs erzielt werden.

Daher bleibt es bei der Einstellung des Vortriebs unter der Karl-Friedrich-Straße. Es geht um unterschiedliche Einschätzungen bei der Bewertung des Baugrunds, der daraus resultierenden Folgen sowie der Vergütung. Die Einstellung des Vortriebs verwundert, da zuvor mit einem gemeinsamen Sachverständigen ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt worden war.

Nachdem die KASIG nach der Einstellung der Arbeiten die Arge Stadtbahntunnel zunächst unverzüglich aufgefordert hatte, den Vortrieb wieder aufzunehmen, da mit der Einstellung gegen geltendes Vertragsrecht verstoßen wird, wurde am vergangenen Freitag (27. Mai)  ein befristeter Vorschlag der KASIG zur Lösung des Konfliktes und zur Wiederaufnahme der Arbeiten unterbreitet. Nachdem die Frist an diesem Montag (30. Mai) endete und der Vorschlag nicht angenommen wurde, fanden auch Gespräche und mehrfache Schriftwechsel zwischen dem Vorstand sowie dem Deutschland-Geschäftsführer der tschechischen Metrostav – das ist der Mutterkonzern der innerhalb der Arge Stadtbahntunnel operativ tätigen Baufirma BeMo - und dem KASIG-Aufsichtsratsvorsitzenden und Karlsruher Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup statt. Auch in mehreren Gesprächsrunden zwischen den Geschäftsführern der BeMo und den Geschäftsführern der KASIG  hatte die Arge Stadtbahntunnel keine Absicht erkennen lassen, an dem 250 Meter langen Tunnel weiter zu arbeiten. Eine letzte, von der KASIG gesetzte Frist, die am gestrigen Abend endete, verstrich ebenfalls ungenutzt.

Die KASIG bereitet alle notwendigen Maßnahmen vor, um auf das vertragswidrige Vorgehen der Arge angemessen zu reagieren und das vertragsgerechte Auffahren des Tunnels durch die Arge durchzusetzen.

Die KASIG hat seit der Einstellung des Tunnelvortriebs die von der Arge zur Begründung der Einstellung vorgebrachten Argumente nochmals einer technischen, geologischen und rechtlichen Überprüfung unterzogen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass der bergmännische Vortrieb unter den vorgefundenen Randbedingungen zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen wie eines Rohrschirms oder einer Ortsbrustsicherung bedarf. Diese Maßnahmen sind jedoch technisch wie rechtlich im durch den Vertrag mit der Arge gesetzten Rahmen umsetzbar. Die KASIG hat keinen Zweifel daran gelassen, notwendige zusätzliche Maßnahmen zu vergüten. Ebenso ist die KASIG bereit, eine von der Arge geforderte Straßensperrung in Abstimmung mit dem Ordnungsamt umzusetzen. Die Arge ist jedoch auf dieser vertraglichen Basis nicht bereit, den Vortrieb wieder aufzunehmen und verlangt als Voraussetzung für den Weiterbau die Zusage von nicht vereinbarten zusätzlichen Vergütungen.

Trotz mehrmaliger Zusicherung, alle berechtigten Forderungen der Arge zu bedienen, hält die Geschäftsleitung der BeMo an ihrer Leistungsverweigerung fest.

Quelle: Pressemitteilung KASIG - Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH

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